Bei Implantatsetzung Nachbarzahn verletzt

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Marylou am 19.08.2013:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich bräuchte bitte Ihre Einschätzung zu folgendem Sachverhalt, der mir leider widerfahren ist.

Mir wurde an einer Stelle im Oberkiefer rechts (ich glaube am Vierer) ein Implantat gesetzt. Dies wurde so schief eingefügt, dass dabei die Wurzelspitze des Nachbarzahns (Dreier) beschädigt wurde und ich seitdem (13. Juni) bei Berührung Schmerzen habe. Der Zahn wackelt auch seit diesem Zeitpunkt. Eine Vitalitätsprüfung vor 5 Wochen ergab, dass der Zahn keine Kälte mehr spürt, aber sehr klopfempfindlich ist, was auf eine dauerhafte Schädigung hinweist. Der Zahn wurde ausgeschliffen, damit er nicht ständig Berührung mit dem unteren Zahn hat und dadurch schmerzt. Eine Wurzelbehandlung habe ich erst mal abgelehnt und kaue seit 13. Juni nur links, da ich hoffte, der Nerv könnte sich regenerieren. Leider ist die Situation aber unverändert.
Ich bin natürlich erbost, dass mir ein kerngesunder Zahn zerstört wurde, den ich mit 3 festen Zahnspangen mühevoll in die Position gezwungen habe, in der er sich heute befindet. Noch dazu so weit vorne, also ein dauernd sichtbarer. Deshalb habe ich mal in Form einer Voranfrage/Erstberatung unserer Rechtschutzversicherung bei einem Anwalt angerufen und mich ganz grob beraten lassen. Dieser meinte auf Grund meiner Schilderung, ich solle ein Gutachten erstellen lassen und bekäme wahrscheinlich eine vierstellige Summe Entschädigung/Schmerzensgeld.
Das Gutachten (ich schätze mehrere hundert Euro) müsste ich selbst bezahlen, dann einen Anwalt aufsuchen und das ganze Procedere in Gang setzen...
Vorher wollte ich Sie bitten, ob Sie mir Ihre Meinung dazu geben würden und ob Sie meinen, dass das Sinn macht.
Hat der Zahnarzt richtig gehandelt und kann das einfach passieren? Steht ja angeblich im Aufklärungsbogen.
Oder hätte man an einer solch schmalen Stelle gar nicht implantieren sollen/dürfen? Da haben sich ja die Zahntechniker schon immer schwer getan, mir ein Mini-Zähnchen zu formen, das (als Brücke, die am hinteren Zahn fixiert war) in die Lücke passt.
Wenn man an einer solch schmalen Stelle implantiert, sollte man- so habe ich gelesen- den Fortschritt des Einsetzens durch mehrmalige (digital?) Röntgenbilder überwachen- was nicht geschah, nur einmal vorher und einmal hinterher. Ansonsten sei immer der Zahnarzt schuld.

Der verursachende Zahnarzt (der übrigens immer zu mir sagte, eine Implantatssetzung sei "ein Kindergeburtstag"!, weil ich eigentlich gar keines wollte, da die alte Lösung ja wunderbar gehalten hatte), also dieser Zahnarzt, den ich darauf ansprach, meinte, das könne immer mal passieren. Er biete mir an, den Zahn kostenfrei wurzelzubehandeln und auch alle weiteren Schritte , die durch seinen Eingriff verursacht wurden (z.B. wenn der Zahn schwarz würde und eine Krone bräuchte) ohne Kosten für mich vorzunehmen. Es bliebe natürlich mir überlassen, ob ich einen Prozess anstreben möchte, aber er meinte, es sei höchst unwahrscheinlich, ob man durch das Gutachten sein Verschulden nachweisen könne, das würde 3 Jahre dauern, ich hätte wenig Chancen und würde am Ende vielleicht höchstens 1000 Euro bekommen.

Was meinen Sie? Was würden Sie machen, wenn es Ihr Zahn oder einer Ihrer Lieben wäre? Leider kann man keine Bilder anhängen. Ich bin nämlich im Besitz der Röntgenbilder vorher und nachher- vielleicht kann ich diese irgendwie anders durchleiten, dass Sie sich dadurch einen Eindruck verschaffen können?

Ich würde Ihr Urteil gerne meiner persönlichen Entscheidung zu Grunde legen, ob ich einfach ruhig bleibe u. den Zahn richten lasse oder ob ich einen Gutachter und einen Anwalt bemühe und ein Verfahren anleiere (für das ich eigentlich weder Lust noch Nerven habe).
Es würde mich sehr freuen, wenn Sie mir Ihre Einschätzung mitteilen würden. Vielen Dank im Voraus.

Freundliche Grüße,

Marylou

am 19.08.2013:

Hallo Marylou,
ich würde an ihrer Stelle keinen Gutachter beauftragen, sondern, wenn überhaupt, ein sog. gerichtliches Beweissicherungsverfahren veranlassen. In diesem Falle wird ein unabhängiger Gutachter von einem Gericht beauftragt, sich den Sachverhalt anzuschauen. Die Kosten dafür sollte Ihre Rechtsschutzversicherung übernehmen, sofern Sie dagegen versichert sind. Am Ende des Verfahrens können Sie entscheiden, was Sie machen.

Andererseits ist das Angebot Ihres Zahnarztes, den Zahn kostenlos wurzelzubehandeln und mit einer Krone zu versorgen, sehr fair, finde ich.Sie sollten das Angebot annehmen. Dann haben Sie keinen Stress.

Gruß
Dr. Martin Schweppe

Marylou am 26.08.2013:

Sehr geehrter Dr. Schweppe,

ich danke Ihnen sehr, dass Sie sich die Mühe gemacht haben, mir zu antworten und Ihre Sicht auf die Dinge zu schildern.

Mittlerweile hat mein letzter Zahnarzt, ein Freund von mir (,den ich aber leider nicht mehr aufsuchen kann, da ich mittlerweile zu weit entfernt wohne) mir nach Sichtung der Röntgenbilder, die noch in seinem Besitz sind, bestätigt, dass die Lücke viel zu klein war und ist für ein Implantat. Sonst hätte er mir damals schon eines gesetzt. Er hat sogar geäußert, dass das Implantat möglicherweise wieder entfernt werden muss! Also neue, noch schlimmere Sachlage! :-(

Ich bin noch unschlüssig, wie ich vorgehe. Aber zunächst werde ich mal einen Fachmann draufschauen lassen. Wenn das Impantat tatsächlich wieder entfernt werden muss... Nicht auszudenken! Dann ist es -glaube ich- bei mir mit der gütlichen Einigung vorbei.

Nochmals Dankeschön und viele Grüße,
Marylou
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